12.06.02 Neues im Fall “Ratina Z”

Der Rechtsstreit um das ehemalige Springpferd Ratina Z geht vor dem Oberlandesgericht Hamm (OLG) in die nächste Runde. Reiter Ludger Beerbaum und der Besitzer Leon Melchior streiten seit Wochen um die Freigabe der tragenden Stute.
Der belgische Gestütsbesitzer Melchior will Ratina Z zum Abfohlen nach Zangersheide/Belgien bringen lassen. Beerbaum, der mit Ratina Z Europameister wurde, möchte, dass die Stute bei ihm zu Hause in Riesenbeck bleibt.

Zuletzt hatte die 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster am 29. Mai einen Transport des Pferdes mit Hinweis auf Tierschutz- Überlegungen untersagt. Gegen dieses Urteil haben die Anwälte von Melchior Berufung eingelegt.

Wegen der Eilbedürftigkeit findet die nächste Verhandlung am morgigen Donnerstag statt. Eine vom Landgericht Münster verfügte Zwangsvollstreckung war am 25. Mai erfolglos. Ratina Z war auf der Beerbaum-Anlage in Riesenbeck nicht auffindbar. Ratina Z hat Preisgelder in Höhe von rund 900 000 Euro gewonnen.



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