(Aus dem DRV-Magazin) Die ersten 6 Platzierten nehmen bitte mit Pferd an der Siegerehrung teil (Bei Nichtteilnahme gem. LPO Aberkennung der Platzierung)
Schon im vergangenen Jahr war das Thema Teilnahme an der Siegerehrung Gegenstand eines Artikels im DRV-Magazin. Doch das Thema ist nach wie vor ein Dauerbrenner.
Die Teilnahme von platzierten Reitern und/oder Pferden ist wöchentlicher Diskussionsstoff auf unseren Turnieren. Mehr und mehr ist festzustellen, dass Teilnehmer aus den unterschiedlichsten Gründen auf ein Einreiten bei der Seigerehrung verzichten wollen.
Bei den Dressurreitern wird die Verletzungsgefahr des teuren Sportkameraden als Begründung für die Nichtteilnahme vorgeschoben obwohl doch meistens vielmehr die eigene mentale Verfassung Grund für die Nichtteilnahme ist. Die Springreiter hingegen scheuen schlichtweg den Aufwand, das Pferd erneut satteln zu müssen.
Die Nachfrage nach Dispens von der Teilnahme an der Platzierung wird hierbei mehr und mehr vergessen. Allerdings wird auch schon mal eine Bitte um Dispens mit einem fehlenden Hufeisen begründet, das sich bei entsprechender Überprüfung dieser Aussage aber dann noch am Pferd befindet.
Unabhängig davon, ob bei der Dispensbitte die Unwahrheit geäußert wurde, oder die Teilnahme ungefragt nicht erfolgt ist, muss die Disqualifikation zwingende Folge sein! Dies Bedingt im Einzelfall aber auch die Überprüfung der gegebenen Begründung.
Noch mal die Fakten des Regelwerks:
1. Siegesehrungen sind Bestandteil der Prüfung (§59.1.1.LPO)
2. Die Ehrenrunde ist Bestandteil der Siegerehrung
3. Zu Prüfungen sind Pferde nicht zugelassen, die sich mehrfach der Einwirkung des Teilnehmers entziehen. Diese Pferde können für die Dauer der Gesamtveranstaltung ausgeschlossen werden (§66.6.5 LPO)
Daher ist die Teilnahme mit dem jeweils platzierten Pferd grundsätzlich erforderlich- und es ist durchaus rechtens, Platzierungen abzuerkennen, wenn der Teilnahmeverpflichtung nicht nachgekommen wird!
Der häufig geäußerte Grund, das Pferd sei bei der Siegerehrung nicht händelbar, muss eigentlich zu der sofortigen Disqualifikation führen, da ja nach eigenen Angaben des Teilnehmers dieses Pferd eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellt bzw. zumindest die gestellten Anforderungen nicht erfüllt.
Ist das Pferd wirklich nicht händelbar, sollten diese Reiter sich fragen, was sie in der Ausbildung ihrer Pferde falsch gemacht haben! Denn dass die Siegerehrung mitsamt der Ehrenrunde im Galopp zur Prüfung gehört, hat durchaus seinen Sinn. Das gemeinsame Galoppieren mehrere Pferde hintereinander ist ein Ausbildungsziel! Nicht umsonst wird das Reiten in der Abteilung im E- und A- Bereich abgefragt als Herdentiere müssen Pferde problemlos dazu in der Lage sein! Und wenn die Teilnahme von E- und A- Dressuren es schaffen, mit ihren Pferden hintereinander her zu galoppieren, sollte dies für Teilnehmer höherer Dressurprüfungen erst recht kein Problem sein. Ist es das mit einem Pferd doch, gehört dieses nicht aufs Turnier, fordert Grand Prix Richter Rolf-Peter Fuß. Eine Disqualifikation des Teilnehmers ist deswegen absolut gerechtfertigt.
Unter adäquaten Bedingungen sollten alle platzierten Paare an der Siegerehrung inklusive Ehrenrunde teilnehmen. Adäquate Bedingungen sind vorhanden, wenn die Sicherheit von Reitern und Pferden gewährleistet ist. Das ist immer dann der Fall, wenn die Anzahl der zu platzierenden Teilnehmer zu der Größe des Platzes passt, auf dem die Siegerehrung vorgenommen wird. Befinden sich zu viele Pferde gleichzeitig auf dem Platz oder ist die Musik unzumutbar laut, handelt es sich durchaus um sicherheitsgefährdende Aspekte. Die Beurteilung und Einschätzung dieser Aspekte obliegt allerdings den im Einsatz befindlichen Richtern- und nicht den Reitern.