Wichtige Informationen über die Leistungsklassen im Turniersport

Durch die Anpassung der Luxemburger Turnierordnung an die offizielle Turnierordnung der FN ergeben sich folgende wichtige Änderungen für die Turnierreiter, sowohl im Springen wie in der Dressur.
– Freizeitlizenz LK 0 (25.-â¬).

– Reiter welche im Besitz der Lizenz der LK6 sind (alle Freizeitlizenzen), können sich in LK 0 zurückstufen lassen oder die LK 6 behalten um an Turnieren teilzunehmen (laut Ausschreibung) oder die Prüfung zum bronzenen Reitabzeichen (RA III) ablegen, und die Einstufung in die LK 5 beantragen.

Alle Reiter der LK 5 können sich 2009 ebenfalls in LK 6 zurückstufen lassen. Alle Leistungsklassen (1-6) können sich immer in LK 0 zurückstufen lassen.

– Für eine neue Turnierlizenz (2009) der LK 6 (35.-â¬) muss der Reiter, die Prüfung zum kleinen Reitabzeichen Klasse IV (RA IV) ablegen.

– Frühestens 3 Monate nach Ablegen der Prüfung RA IV, kann der Reiter die Prüfung zum bronzenen Reitabzeichen (RA III) ablegen, um eine Turnierlizenz der LK 5 zu beantragen.

Alle FLSE-Vereine sind gebeten ihre Mitglieder aufzufordern, für die Saison 2009 ihre bevorzugte Leistungsklasse anzugeben.

Dies gilt nur für die Leistungsklassen LK0, LK6 und LK5 (siehe oben).

FLSE: Taxes et amendes 2009>>>>



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