Durch die Anpassung der Luxemburger Turnierordnung an die offizielle Turnierordnung der FN ergeben sich folgende wichtige Änderungen für die Turnierreiter, sowohl im Springen wie in der Dressur.
– Freizeitlizenz LK 0 (25.-â¬).
– Reiter welche im Besitz der Lizenz der LK6 sind (alle Freizeitlizenzen), können sich in LK 0 zurückstufen lassen oder die LK 6 behalten um an Turnieren teilzunehmen (laut Ausschreibung) oder die Prüfung zum bronzenen Reitabzeichen (RA III) ablegen, und die Einstufung in die LK 5 beantragen.
Alle Reiter der LK 5 können sich 2009 ebenfalls in LK 6 zurückstufen lassen. Alle Leistungsklassen (1-6) können sich immer in LK 0 zurückstufen lassen.
– Für eine neue Turnierlizenz (2009) der LK 6 (35.-â¬) muss der Reiter, die Prüfung zum kleinen Reitabzeichen Klasse IV (RA IV) ablegen.
– Frühestens 3 Monate nach Ablegen der Prüfung RA IV, kann der Reiter die Prüfung zum bronzenen Reitabzeichen (RA III) ablegen, um eine Turnierlizenz der LK 5 zu beantragen.
Alle FLSE-Vereine sind gebeten ihre Mitglieder aufzufordern, für die Saison 2009 ihre bevorzugte Leistungsklasse anzugeben.
Dies gilt nur für die Leistungsklassen LK0, LK6 und LK5 (siehe oben).