Krimi um Ratina Z

Um das Springpferd Ratina Z ist ein Streit zwischen Ludger Beerbaum und Besitzer Leon Melchior entbrannt. Meldung vom Freitag 24.05.: Nach einem Beschluss des Landgerichts Münster muss der vierfache Olympiasieger die 20 Jahre alte tragende Stute innerhalb von 24 Stunden freigeben.
Das Pferd soll ihr Fohlen in drei Wochen nach einer schriftlichen Vereinbarung auf dem Gestüt von Melchior im belgischen Lanaken zur Welt bringen. Der Streitwert wurde auf 125000 Euro festgesetzt. Sollte Ludger Beerbaum das Pferd nicht freiwillig aus seinem Stall in Riesenbeck hergeben, wird das Urteil am Samstag durch den Gerichtsvollzieher, die Polizei und einen Tierarzt vollstreckt. Ratina Z hat während der aktiven Zeit Preisgelder in Höhe von rund 900000 Euro gewonnen.

Meldung vom Samstag, 25.05.: Der Streit um das Springpferd Ratina Z geht in die nächste Runde. Die 20 Jahre alte tragende Stute sollte per Gerichtsbeschluss vom Hof des vierfachen Olympiasiegers Ludger Beerbaum in Riesenbeck zu ihrem Besitzer Leon Melchior nach Lanaken in Belgien gebracht werden, war jedoch nicht aufzufinden. Die Ställe wurden durchsucht, doch Beerbaum hatte die Stute längst über alle Berge gebracht, berichtete Burkhard Oexmann, der Rechtsanwalt von Melchior. Er kündigte nach dem erfolglosen Versuch der Zwangsvollstreckung einen Strafantrag beim Landgericht Münster an. Nach Angaben von Beerbaum soll die Stute nicht mehr transportfähig sein. Dies unterstrich auch Rechtsanwalt Michael Klimke, der die Interessen des erfolgreichen Springreiters vertritt. Zum Abtransport von Ratina Z waren neben dem Tierarzt Leo de Bakker noch zwei belgische Pferdepfleger mit einem Pferdetransporter und einer Begleitstute angereist. Ratina Z soll in drei Wochen ein Fohlen zur Welt bringen.



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