Pferdebesitzern, potentiellen Pferdekäufern sowie Reitern ist das Viehkaufrecht des Code Civil von 1804 bekannt. So kann der Käufer entweder das erworbene Pferd zurückgeben oder eine Preisminderung fordern, wenn das Pferd unter einem Gewährsmangel leidet, vorausgesetzt der Käufer beantstandet das Problem des betroffenen Pferdes innerhalb einer kurzen Frist.
Mit der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht und insbesondere der Richtlinie 1999/44/CE hat sich so manches im Pferdekaufrecht geändert. In Luxemburg geschah diese Umsetzung mit dem Gesetz vom 21. April 2004, und nun sind rückwirkend seit dem 1. Januar 2002 folgende Regeln anwendbar: