Einladung zur Körung für das Zuchtjahr 2013, am 16. Februar in der Reithalle der Familie Kandel in Strassen (Route de Bridel)
Beginn der Körung: 14.00 Uhr
Die gemeldeten Hengste müssen die Anforderung des folgenden Körreglements erfüllen:
Zulassung zur Körung:
Zur Körung werden Hengste zugelassen, die im ersten Deckjahr dreijährig oder älter sind. Anerkannt/gekört werden kann ein Hengst nur, wenn er den Anforderungen zur Eintragung ins HB1 oder HB2 genügt und für zuchttauglich befunden wird.
Körentscheidung/Anerkennung
Mögliche Entscheidungen: HB1 anerkannt – HB2 anerkannt Die Entscheidung wird dem Besitzer mündlich und schriftlich mitgeteilt.
Alle weiteren Infos unter www.haflinger.lu