Pferdenamen

Der Unterschied zwischen Sport- und Zuchtname

1) Namensvergabe bei Turnierpferden/-ponys (gemäß LPO) Für jedes Turnierpferd/-pony ist ein Name festzulegen. Turnierpferde/-ponys mit gleichem Namen erhalten bei der Eintragung eine zum Namen gehörende Zahl. Die FN kann die Eintragung bestimmter Pferdenamen ablehnen. Namensänderungen sind auf Antrag bei der FN zulässig.


2) Namensvergabe Eintragung in ein Zuchtbuch (gemäß ZVO) Der bei Eintragung in ein Zuchtbuch vergebene Name muss beibehalten werden. Sofern eine Züchtervereinigung dies zulässt, kann ggf. ein neuer Name eingetragen werden, vorausgesetzt, der ursprüngliche Name wird während der gesamten Lebensdauer des Pferdes sowohl auf dem Abstammungsnachweis oder der Geburtsbescheinigung und dem Pferdepass als auch bei Veröffentlichungen stets nach dem neuen Namen in Klammern angegeben. Weitergehende Regelungen zur Namensvergabe bei der Eintragung in das Zuchtbuch sind in den Besonderen Bestimmungen zu den einzelnen Rassen oder Rassegruppen festgelegt.

Für das Deutsche Reitpferd gilt folgendes: Der Zuchtname eines jeden gekörten Hengstes muss über die verantwortliche Züchtervereinigung vom FN-Bereich Zucht zugelassen werden. Eine direkte Abstimmung zwischen Hengsthaltern und dem FN-Bereich Zucht ist nicht möglich. Ein Name gilt erst dann als vergeben, wenn dieser vom Bereich Zucht genehmigt und der Hengst unter diesem Namen in die FN-Hengstdatei aufgenommen wurde. Die Züchtervereinigungen beantragen die Namen schriftlich, mindestens unter Nennung der Lebensnummer sowie des Vaters und der Mutter. Ein einmal vergebener Zuchtname kann nicht mehr geändert werden, d.h. überall dort, wo der Hengst als Zuchttier auftritt, wird unter seiner Lebensnummer stets der gesamte in der FN-Hengstdatei registrierte Name verwendet. Dies ist unabhängig davon, ob der betreffende Hengst als Turnierpferd einen anderen Namen führt.

Wird ein Hengstname ohne Zustimmung des FN – Bereiches Zucht verwendet, so wird der Hengst als Zuchttier in der FN-Hengstdatei unter der Bezeichnung “Name nicht genehmigt” geführt (z.B. im Jahrbuch Zucht, im Pedigree seiner Nachkommen).

Ein Name gilt als gesperrt, wenn dieser bzw. ein in Schreibweise oder Phonetik sehr ähnlicher Name bereits einmal vergeben wurde. Zusatzbuchstaben sind nur dann möglich, wenn der Name auch ohne Zusätze freigegeben werden kann. Arabische und römische Zahlen sowie Abkürzungen als Namenszusatz sind nicht zulässig. Der Name selbst darf nicht aus einer Abkürzung bestehen. Sobald ein Hengsthalter zum wiederholten Mal dem Namen seiner Hengste denselben Begriff voran- oder nachgestellt, wird dieser vom FN – Bereich Zucht abgelehnt. Aufgehoben wird die Sperrung für Namen von Hengsten, die aus dem Deckeinsatz ausgeschieden sind und die seit 15 Jahren keine Nachkommen-Jahresgewinnsumme mehr haben.

Für noch nicht gekörte Hengste kann eine vorübergehende Reservierung von Namen nach den o.g. Bedingungen bei der Anmeldung zu einer Stationsprüfung erfolgen. Die Prüfungsstationen informieren den FN-Bereich Zucht über Lebensnummern und Namen der angemeldeten Kandidaten. Kann ein Name nicht genehmigt werden, so erhält der Hengsthalter über die Prüfungsanstalt eine schriftliche Mitteilung des FN-Bereiches Zucht, um einen neuen Namen über die zuständige Züchtervereinigung benennen zu lassen. Zuständig ist entweder die Züchtervereinigung, bei dem der Hengst zur Erstkörung vorgestellt werden soll oder die Ursprungszüchtervereinigung des Hengstes. Wird ein Hengst innerhalb von vier Jahren nach der Namensreservierung nicht als gekört gemeldet, so wird sein Name wieder freigegeben. Die Züchtervereinigungen haben die Möglichkeit, einzelne Namen grundsätzlich sperren zu lassen. Diese sind dem Bereich Zucht schriftlich mitzuteilen.

Ausnahmeregelungen:

a) Namen von Englischen Vollblut-, Traber-, Araber- sowie im Ausland gezogenen Hengsten, die bereits im Zuchtbuch der Ursprungszüchtervereinigung geführt werden, werden grundsätzlich beibehalten.

b) Ein für einen Hengst einmal vergebener Name darf für Vollbrüder dieses Hengstes mit der entsprechenden, römischen Zusatzzahl verwendet werden.

c) Hengste, die bei der Eintragung in die FN-Hengstdatei bereits Erfolge in Prüfungen der Klasse S erzielt haben, können ihren Sportnamen auch in der Zucht weiterführen, auch wenn dieser bereits vergeben ist. Info FN



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