Jakobskreuzkraut – eine ernste Gefahr für die Landwirtschaft! –

Auf Stilllegungsflächen, extensiv genutzten Weiden, insbesondere Pferdeweiden, Wegrändern und Böschungen ist zurzeit das gelb blühende Jakobskreuzkraut nicht zu übersehen. Der trockene Sommer 2006 hat seine sprunghafte Ausbreitung weiter begünstigt. Der bunte Aspekt darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei dieser Pflanze um eine gefährliche Giftpflanze handelt, die nicht verfüttert werden darf.

Giftpflanze Jakobskreuzkraut
Das Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea) ist auch unter dem Namen Jakobsgreiskraut bekannt. Seine Giftigkeit beruht auf der Wirkung verschiedener Pyrrolizin-Alkaloide, die zu chronischen Lebervergiftungen führen. Die Gefahr ist deshalb nicht zu unterschätzen, da die Auswirkungen der Vergiftung kumulativ sind und dadurch chronischen Erkrankungen auftreten können, wobei insbesondere Pferde, aber auch Rinder offensichtlich empfindlicher reagieren als Schaf und Ziege.


Die Giftstoffe reichern sich in der Leber langsam an und führen dann zu den chronischen Krankheitsprozessen. Die Pflanze ist nicht nur im frischen Zustand giftig, die Alkaloide werden auch nach Heu- und Silagebereitung nicht abgebaut. Aus der Schweiz werden folgende Angaben zur tödlichen Dosis berichtet:

Tödliche Dosis: (Frischpflanze)
Pferd: 40-80 g Frischgewicht (FG) / kg Körpergewicht (=4-8% der Lebendmasse) entspricht: 14-20 kg FG bei einem 350-kg-Islandpferd bzw.2-4 kg getrocknet in Heu
Rind: 140 g FG / /kg Körpergewicht -bei 1% im Heu in 3 Monaten erreicht
(=14% der Lebendmasse) -bei 10% im Heu in 20 Tagen erreicht
Schaf: über 2 kg FG / kg Körpergewicht
Ziege: 1,25 – 4 kg FG / kg Körpergewicht

Die Gefahr ist erheblich, wenn man sich vor Augen führt, dass ein einzelner ausgewachsener Trieb im Mittel etwa 70 g wiegt. Die in der Abbildung gezeigten 15 Triebe wiegen zusammen bereits 1000 g. Wird einer 700 kg schweren Kuh diese Menge einhundert Mal angeboten, ist bereits die Letaldosis erreicht. Jegliche Verfütterung sollte daher konsequent vermieden werden, denn erste Schäden sind bei einem chronischen Krankheitsgeschehen bereits nach Aufnahme erheblich geringerer Futtermengen zu erwarten.

Verbreitung und Bekämpfung
Das Jakobskreuzkraut tritt in Nordrhein-Westfalen inzwischen in allen Regionen auf mit einem besonderen Schwerpunkt am Niederrhein. Verbreitet ist es auf Stilllegungsflächen, extensiv genutzten Weiden, insbesondere Pferdeweiden, Extensivgrünlandflächen, Wegrändern und Böschungen. In intensiv genutzten Rinderweiden wird es bislang zwar noch seltener, jedoch auch zunehmend angetroffen.

Jakobskreuzkraut auf Weideflächen
Optimale Vermehrungsbedingungen findet das Jakobskreuzkraut auf Weiden mit mangelnder Weidepflege und unterlassener Nachmahd. Besonders häufig ist es daher auf Pferdeweiden anzutreffen. Dort verbreitet es sich zurzeit besonders deshalb so sprunghaft, weil es von den weidenden Pferden meistens mehr gemieden wird als von Rindern oder Schafen und daher in der Pferdeweide viel häufiger zum Aussamen gelangt als in Rinder- oder Schafweiden. In Pferdeweiden findet man außerdem viel häufiger überbeweidete Bereiche und Stellen mit unbewachsenem Boden, auf denen das Kreuzkraut optimale Keimbedingungen findet.

Da das Jakobskreuzkraut empfindlich auf häufige und frühe Nutzung reagiert, ist eine regelmäßige Schnittnutzung oder bei Weidehaltung der regelmäßige Wechsel von Weide- und Schnittnutzung der wirksamste Schutz vor weiterer Ausbreitung. Durch hohe Nutzungsintensität werden auch alte Pflanzen allmählich zurückgedrängt.

Eine weitere wichtige Maßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung des Kreuzkrautes ist die Sicherstellung einer dichten Grünlandnarbe ohne Fehlstellen. Findet der Samen keinen offenen Boden, kann er nicht zur Keimung gelangen. Fehlstellen sind daher regelmäßig durch Nachsaat zu beheben. Auch die Nachmahd der Geilstellen ist eine wichtige Maßnahme, um die Bestockung der Grünlandnarbe zu fördern und eine dichte Narbe zu gewährleisten.

Als wichtigste Bekämpfungsmaßnahme muss die Samenbildung der Pflanze verhindert werden. Das bedeutet, dass betroffene Flächen spätestens bei Blühbeginn gemäht werden müssen. Das gilt auch für die Nachmahd der Weideflächen. Bei Auftreten von Einzelpflanzen ist die mechanische Bekämpfung durch Ausreißen oder Ausstechen die sicherste und wirksamste Methode. Abgemähte oder ausgestochenen Pflanzen dürfen nicht liegen bleiben, sondern müssen abgeräumt werden. Dies gebietet sich auch wegen der Giftigkeit der Pflanzen, die getrocknet zwar auch auf der Weidefläche ihren abschreckenden Geruch verlieren, nicht jedoch ihre Giftigkeit und dann von den Tieren gern gefressen werden. Um vorbeugend das Aussamen der Pflanzen zu verhindern, ist es wichtig, dass auch alle Pflanzen in den Weideecken, unter Weidezäunen und auch an angrenzenden Böschungen mit erfasst werden, denn die Samen einer einzelnen Pflanze reichen aus, eine ganze Weidekoppel flächendeckend innerhalb eines Jahres zu verseuchen.

Jakobskreuzkraut auf Stilllegungsflächen
Von Stilllegungsflächen geht heute ein erhebliches Ausbreitungspotential aus, insbesondere von Flächen mit Selbstbegrünung, auf denen die Pflanzen ungestört zum Aussamen gelangen. Diese Flächen dürfen ab dem 1. Juli gemulcht werden. Dies sollte schnellstmöglich erfolgen, denn der Effekt ist umso nachhaltiger, je früher vor der Samenbildung gemäht wird.

Aktuell ist besondere Vorsicht geboten, wenn der Aufwuchs der zur Ernte freigegebenen Stilllegungsflächen verfüttert werden soll. Besonders auf Flächen mit Selbstbegrünung erreicht das Jakobskreuzkraut oft einen Anteil von 10 % und mehr im Aufwuchs. Selbst wenn nur Einzelpflanzen auftreten, sollte man von der Verfütterung absehen bzw. die Pflanzen vor der Ernte entfernen.

Chemische Bekämpfung
Für die chemische Bekämpfung des Jakobskreuzkrautes hat es sich als günstig erwiesen, wenn die Rosette ca. 15 cm Wuchshöhe erreicht hat. Jetzt blühende Bestände sollten daher zunächst abgemäht und dann im Nachwuchs behandelt werden. Eine chemische Bekämpfung ist mit den sehr breit wirkenden Präparaten Simplex 2 l/ha oder Banvel M 6 l/ha möglich (ggf. Nesterbehandlung). Die Pflanzen können jedoch nach der Behandlung wieder austreiben und so eine erneute Herbizidbehandlung nötig machen.

Fazit:

⬢ Flächen mit Jakobskreuzkraut dürfen nicht verfüttert werden.

⬢ Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes sind Mähflächen unbedingt vor der Blüte zu schneiden

⬢ Auf Weideflächen verhindert regelmäßige Nachmahd der Geilstellen die Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes

⬢ Stilllegungsflächen müssen frühest möglich ab dem Termin 1. Juli gemulcht werden.

⬢ Bei Bedarf sollte eine chemische Bekämpfung in ca. 15 cm hohem Rosettenstadium erfolgen

⬢ Rechtzeitige Nachsaat lückiger Bestände sichert eine dichte Grünlandnarbe und erschwert die Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes.

LWZ Haus Riswick Fachbereich Grünland und Futterbau
Dr. C. Berendonk



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