Lars Nieberg

Der unerlaubte Pferdetransport aus dem mittelhessischen Maul- und Klauenseuche-Sperrgebiet hat für Olympiasieger Lars Nieberg möglicherweise juristische Folgen.
Die Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises beauftragte am Montag die Staatsanwaltschaft in Gießen mit der Untersuchung. Das hessische Gesundheitsministerium sieht in Niebergs Vorgehen einen “gravierenden Verstoß gegen das Tierseuchengesetz und die MKS-Verordnung”. Im Ministerium würden Schadenersatzforderungen geprüft, sagte Sprecher Peter Linden.

Die Staatsanwaltschaft Gießen soll nun untersuchen, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliege. Das sagte der Sprecher der Kreisverwaltung, Erich Ruhl. Nieberg drohe im Fall einer Straftat ein Gerichtsverfahren, im anderen Fall muss er ein Bußgeld zahlen. Außerdem müsse der Springreiter die Kosten für den Einsatz von Feuerwehrleuten, Polizei und Mitarbeitern der Veterinärbehörde bezahlen. Das seien einige tausend Mark, sagte Ruhl.

Der Springreiter hatte am Samstag ein Pferd aus einer Tierklinik in Biebertal-Königsberg im MKS-Sperrgebiet geholt und zu seinem Gestüt Wäldershausen bei Homberg/Ohm gebracht. Damit hatte er gegen das grundsätzliche Verbot von Tiertransporten aus einem Sperrgebiet verstoßen. Bei der Einfahrt in das Sperrgebiet sei er darauf hingewiesen worden, dass er mit einem Pferd das Gebiet nicht verlassen könne, so Nieberg. Auf dem Rückweg sei er aber nicht angehalten worden. Seine Aktion sei auch ein Protest gewesen. Nach der endgültigen MKS-Entwarung in Hessen am Sonntag war auch die vorläufige Sperrung des Nieberg-Gestüts wieder aufgehoben worden.



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