LDA Lehrgang zum kleinen Fahrabzeichen

Die L.D.A. (Luxembourg Driving Association) organisiert zwischen dem 20. September und dem 20. November 2004 einen Lehrgang mit anschliessender Prüfung betreffend das kleine Fahrabzeichen Klasse IV
Zulassung :
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist vom Bewerber an die L.D.A. zu richten (Info Jacques Lemmer, Tel. : 021 240 260).
Voraussetzung auf Zulassung zur Prüfung :

Vor Erwerb des Fahrabzeichens Klasse IV muss der Bewerber die Prüfung zum
Basispass Pferdekunde bestanden haben.

Diejenigen, die den Basispass Pferdekunde noch nicht besitzen, können diesen kurz vor der Prüfung des Fahrabzeichens Klasse IV ablegen.

Die Prüfung zum kleinen Fahrabzeichen Klasse IV wird Ein- und/oder Zweispännig abgelegt.

Anforderungen:
Die Prüfung besteht aus 2 Teilprüfungen, die an einem bzw. an 2 aufeinander folgenden Tagen abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:

1) Praktischer Teil:

richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmässigen Abmessungen der Leinen und Leinenverschnallung bei Ein- und/oder Zweispännern;
Fahren und Beherrschen eines Ein- und/oder Zweispänners in Schritt und Trab mit vorschriftsmässiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz und im Verkehr.

2) Theoretischer Teil:

Grundkenntnisse im sachgemässen Aufschirren und Anspannen, Ausspannen und Abschirren eines Ein- und Zweispänners;
Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre;
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Strassenverkehrsrechts, des umweltverträglichen Verhaltens beim fahren im Gelände und allgemeiner Versicherungsfragen und Rechtsvorschriften.

Gebühren:
– Fahrabzeichen Klasse IV: 400 Euro plus Prüfungsgebühren;
– Basispass Pferdekunde: 100 Euro plus Prüfungsgebühren.

Die Gebühren für die Prüfung(en) sind an den Veranstalter zu entrichten. Die Prüfung wird von 2 Richtern abgenommen, die die Qualifikation F besitzen. In der Teilprüfung Theorie ist eine Aufteilung der Prüfungskommission möglich.

Urkunde:
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der F.L.S.E. die Urkunde aus.



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