Der Fall Salzgeber

Die Dressurreiterin Ulla Salzgeber (Bad Wörishofen) soll nach dem Willen des Deutsche Olympiade-Komitee für Reiterei (DOKR) trotz des Doping-Urteils in Athen starten können.
Das DOKR hat eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beim Nationalen Olympischen Komitee (NOK) beantragt. Das NOK-Präsidium wird nach Angaben eines Sprechers am 4. Juni über den Fall Salzgeber entscheiden.

Salzgeber, seit mehr als zwei Jahren Weltranglisten-Erste, darf sich berechtigte Hoffnungen auf einen Athen-Start machen. In ähnlichen Fällen hatte das NOK zuletzt nach einer Einzelfallprüfung einer möglichen Olympia-Teilnahme zugestimmt, beispielsweise bei Radprofi Jan Ullrich. Eine Ausnahmegenehmigung ist notwendig, da Sportler laut NOK-Beschluss nach einer positiven Dopingprobe nicht an den nächsten Olympischen Spielen teilnehmen dürfen.

Wegen des positiven Dopingbefundes bei ihrem Toppferd Rusty im März 2003 ist Salzgeber derzeit gesperrt und darf nach einem Urteil der Disziplinarkommission des Reitverbandes (FN) erst wieder vom 1. Mai an bei Turnieren reiten. Die offiziellen Olympia-Sichtungen sind in Balve (9. – 11. Juni) und Aachen (13. – 18. Juli).



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