Lausanne / Warendorf (fn-press). Wie die Internationale Reiterliche Vereinigung (Fédération Equestre Internationale, FEI) jetzt bekannt gab, hat das Judicial Committee der FEI am 23. Oktober im Fall Rusty eine Entscheidung gefällt. Danach wurde gegen Ulla Salzgeber (Bad Wörishofen) ein Bußgeld von 2.500 Schweizer Franken wegen Verstoßes gegen Artikel 1013 sowie Anhang IV der Veterinärmedizinischen Bestimmungen der FEI verhängt. Außerdem hat sie die Verfahrenskosten in Höhe von 1.000 Schweizer Franken zu tragen. Ferner wurde sie vom Weltcup Finale in Göteborg, das sie gewonnen hatte, nachträglich disqualifiziert.
Ulla Salzgebers Pferd Rusty war im Anschluss an das Finale im Weltcup Dressur Ende März in Göteborg im Rahmen einer Medikationskontrolle eine Probe entnommen worden. Die anschließende Analyse ergab, dass darin der Grenzwert für die verbotene Substanz Testosteron, die auch natürlicherweise im Pferd gebildet wird, überschritten wurde. Daraufhin angestellte Nachforschungen der Reiterin ergaben, dass Rusty knapp 14 Tage vor dem Weltcup Finale vom Haustierarzt wegen einer Hauterkrankung mit dem Medikament Testosteron Proprionat behandelt worden war. Der Haustierarzt hatte diese Behandlung der Reiterin, die zum Zeitpunkt der Behandlung nicht anwesend war, nicht mitgeteilt, da er nach seinen Erkenntnissen der Auffassung war, dass die Substanz bis zum Weltcup Finale wieder vollständig abgebaut sei.
Das Judicial Committee wies in seiner Urteilsbegründung aus, dass es nachgewiesen sei, dass die Reiterin als verantwortliche Person keine Kenntnis von der Behandlung des Pferdes Rusty hatte. Ebenso habe sie im Rahmen ihres Stallmanagements ein System eingeführt, das geeignet war, genau solche Vorfälle auszuschließen. Nur weil sich der Heimtierarzt nicht an die Absprachen des Stallmanagements gehalten habe, sei es zu dem Vorfall gekommen. Aufgrund dieser Tatsachen sowie des Umstandes, dass es nicht nachgewiesen sei, dass der positive Befund zu einem Wettbewerbsvorteil geführt habe, sprach das Judicial Committee trotz der Art der gefundenen Substanz sowie der Höhe der Grenzwertüberschreitung keine Sperre aus. Der Reiterin steht eine Einspruchfrist von 30 Tagen gegen das Urteil zu.
Die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung muss nun überprüfen, ob das nationale Verfahren im Fall Rusty weitergeführt wird. (Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.)