Wichtiger Hinweis der Deutschen Reiterlichen Vereinigung

Pflichtsprung in der Dressur wieder eingeführt – Handy-Verbot im Sattel -Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) weißt darauf hin, dass ab dem 1. April 2002 der sogenannte Pflichtsprung in Dressurprüfungen wieder eingeführt worden ist.
Versuchsweise soll der Pflichtsprung in der Saison 2002 jedoch zunächst nur in Dressurprüfungen der Kategorie A (also in den Klassen M/A und S) wieder eingeführt werden. Ab dem nächsten Jahr soll der Pflichtsprung dann auch in den anderen Klassen wieder stattfinden. Die Landeskommission Rheinland hat sich im Rahmen eines Pilotprojektes dafür entschieden, dass der Pflichtsprung bereits in diesem Jahr auf alle Klassen ausgeweitet wird. Ausgenommen vom Pflichtsprung sind nur solche Dressurpferde, die ein tierärztliches Attest vorlegen können, dass ihnen das Springen aufgrund physischer oder psychischer Beschwerden nicht zugemutet werden kann.

Ferner weißt die Deutsche Reiterliche Vereinigung darauf hin, dass der Gesetzgeber aus Gründen der Verkehrssicherheit das Telefonieren auf dem Pferd mit einem Mobiltelefon ab dem 1. April 2002 nur noch mittels einer Freisprechanlage erlaubt. Entsprechende in Reitkappe, -helm, Zylinder oder Melone integrierte Freisprechanlagen sind im Fachhandel erhältlich. Ausgenommen von diesem Verbot sind lediglich Springreiter der Leistungsklasse I sowie Angehörige des A- oder B-Kaders Springen. Erste polizeiliche Kotrollen zur Einhaltung des Verbots hat das Innenministerium schon für den 1. April angekündigt. Für eine Übergangszeit werden jedoch lediglich Verwarnungen ausgesprochen. Ab dem 1. April 2003 wird es dann teuer. Bei Zuwiderhandlungen droht dann ein Bußgeld von 40 Euro sowie der Entzug des Reitausweises für einen Monat.



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