Klage von Michael Klimke abgewiesen

Das Landgericht Münster hat jetzt die Klage des Dressurreiters Michael Klimke (Münster) gegen die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) wegen seiner nachträglichen Disqualifikation beim Turnier der Sieger in Münster im August 2000 abgewiesen.
Der Hintergrund: Bei dem Turnier war an dem von Michael Klimke gerittenen Pferd White Foot eine Medikationskontrolle vorgenommen worden, die das Vorhandensein der verbotenen Substanz Flunixin ergab. Im Rahmen des daraufhin von der FN eingeleiteten Ordnungsverfahren hatte Klimke zwar die gegen ihn verhängte Ordnungsmaßnahme in Form einer zweimonatigen Sperre akzeptiert, nicht jedoch die in solchen Fällen stets vorgenommene nachträgliche Disqualifikation. Klimke wollte mit seiner Klage gerichtlich überprüfen lassen, ob der § 67 a Ziffer 2 in der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO), dem Regelwerk für den Turniersport, hinsichtlich der darin aufgeführten auf Turnieren verbotenen Arzneimitteln dem Bestimmtheitsgrundsatz entspricht.

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