Bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) häufen sich die Anfragen besorgter Pferdebesitzer, die bei Ausbruch der Maul- und Klauenseuche auf einem Betrieb auch die Tötung der Pferde befürchten.
Der Text der einschlägigen Gesetze und Verordnungen bezieht sich ausschliesslich auf Klauentiere, die Tötung von Pferden darf nicht angeordnet werden. Diese Rechtsauffassung der FN haben mittlerweile die Ministerien Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Berlin-Brandenburg und Niedersachsen bestätigt. Die FN hat alle Ministerien gebeten, die zuständigen Stellen unverzüglich in diesem Sinne anzuweisen bzw. aufzuklären.