In Rheinland-Pfalz ist am 28. März die 3. VK-MKS-Schutzverordnung in Kraft getreten. Dazu teilt die Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen Rheinland-Pfalz folgendes mit:
Das über das Wochenende am 24. März in Kraft getretene generelle Tiertransportverbot hat damit insbesondere im Pferdebereich wiederum eine Lockerung erfahren, wobei nach wie vor die örtliche Veterinärbehörde für ihren Bereich Einzelverfügungen erlassen kann und es somit trotzdem noch erforderlich ist, sich vor Fahrantritt bei der jeweils zuständigen Veterinärbehörde zu informieren, ob für den betroffenen Kreis noch Fahrverbote oder andere Auflagen bestehen.
Es besteht die berechtigte Hoffnung, dass ab dem Wochenende 6./8. April auch wieder pferdesportliche Veranstaltungen, wie Turniere stattfinden können, wobei auch hier anzumerken ist, dass die Zustimmung der örtlichen Veterinärbehörde zuvor einzuholen ist, bzw. von dieser auch entsprechende Auflagen gemacht werden können (z.B. Amtsveterinär-Bescheinigung, dass die betreffenden Pferde, die an der PLS teilnehmen, aus einem klauentierfreien Bestand kommen)”.
Weitere Informationen: LK Rheinland-Pfalz, Telefon 0671/894030