Was die meisten von Ihnen nicht wissen
Wer war nicht schon im Ausland um sich ein neues Pferd anzuschaffen , oder um bei einem gelungenen Pferdegeschäft sein vorheriges Pferd mit in den Handel zu geben . Es besteht ein Gesetz von 1964 was besagt das sämtliche Pferde die Ein oder Ausgeführt werden , im Besitz einer Export resp. Importbescheinigung vom Staatsveterinär Amt des bezüglichen Landes haben müssen . Als Beispiel , verkaufe ich mein Pferd nach Belgien , muss ich beim Luxemburger Staatsveterinär Herrn Eiffener eine Exportbescheinigung , sowie ein Gesundheitszeugnis beanfragen ehe ich mein Pferd exportiere . Dieses ist umgedreht natürlich durch das Schengener Abkommen genauso , wenn ich ein Pferd im Ausland kaufe muss von dem zuständigen Veterinäramt diese Exportbescheinigung gemacht werden .
Für unsere Turnier Reiter gilt , sobald ich mit meinem Pferd auf ein Turnier ins Ausland fahre ,muss ich auch über das Staatsveterinär Amt eine Exportbescheinigung beantragen , dieses Dokument gilt für die Tage wo mein Pferd an dem Turnier teilnimmt.( Hin und Rückweg mit einberechnen ).Dieses Dokument sollten Sie einige Wochen vor dem besagten Turnier anfragen , dass genügend Zeit bleibt die Dokumente zu erstellen . Bei mehreren Pferden wird ein Dokument ausgestellt mit sämtlichen Pferden einzeln aufgeführt .Name, Chipnummer und Besitzer
Hier das Reglement :
http://www.legilux.public.lu/rgl/1992/A/2061/1.pdf
email adresse vom Staatsveterinär Eiffener : venant.eiffener@nullasv.etat.lu