07.06.02 Fälle von Infektiöser Anämie in einem Pferdebestand in Hessen

Wie das Hessische Sozialministerium am Mittwoch bekannt gab, ist in einem Pferdebestand in Kassel die anzeigepflichtige Tierseuche “Infektiöse Anämie” aufgetreten. Bereits Ende Mai war bei einem Pferd dieses Bestandes die Krankheit festgestellt worden. Das Pferd wurde daraufhin getötet. Vier weitere Pferde des gleichen Bestandes, bei denen die Krankheit am 3. Juni ebenfalls festgestellt wurde, wurden am Mittwoch getötet. Die sechs übrigen Pferde des Bestandes sind nicht infiziert. In zwei anderen Pferdebeständen, die mit den betroffenen Pferden in den vergangenen Wochen möglicherweise Kontakt gehabt haben, wurden vorsorglich Proben genommen. Die Analyse-Ergebnisse werden voraussichtlich für den kommenden Montag erwartet.
Bei der ansteckenden Blutarmut handelt es sich um eine akute oder auch chronisch verlaufende Infektionskrankheit der Einhufer (Pferde, Maultiere, Maulesel und Esel), die entweder durch Insektenstich oder durch den Kontakt von Pferd zu Pferd übertragen werden kann. Charakteristisch für das Krankheitsbild sind Fieberschübe, Blutarmut, Gelbsucht, Ödeme und Gefäßveränderungen. In den hiesigen Breiten dürfte das Infektionsrisiko durch Insektenstich deutlich geringer sein, als in Sumpfregionen mit tropischem oder subtropischem Klima. In der englischen Sprache wird die Infektiöse Anämie deshalb auch als Sumpffieber bezeichnet. In den vergangenen 30 Jahren hat es vereinzelt immer wieder Fälle in Deutschland gegeben (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen), die sich meist aber nur auf wenige erkrankte Tiere erstreckten. Dabei wurde die Erkrankung fast immer durch importierte Pferde aus Osteuropa und Russland ausgelöst, da in diesen Ländern die Seuche noch deutlich öfter auftritt, als in Westeuropa. Problematisch ist die äußerst hohe Sterblichkeitsquote erkrankter Pferde. Deshalb müssen nach der entsprechenden Gesetzesverordnung erkrankte Pferde auch getötet werden. Auf Menschen ist die Krankheit nicht übertragbar. Das Hessische Sozialministerium empfiehlt als vorbeugende Vorsichtsmaßnahme den Pferdehaltern der Region bei der Einstallung neuer Tiere, diese vom Bestand der anderen Pferde für eine Dauer von vier Wochen streng abzusondern. Pferdehalter sollten, sofern ihre Pferde an den beschriebenen Symptomen erkrankt sind, sofort einen Tierarzt zu Rate ziehen. Ein Anlass pferdesportliche Veranstaltungen zu meiden, besteht zur Zeit aufgrund des geringen Infektionsrisikos nicht, so Robert Kuypers, Geschäftsführer des Hessischen Reiter- und Fahrerverbandes. Auch die Tierseuchenreferentin im Hessischen Sozialministerium sieht zur Zeit keinen Anlass für ein Turnier- oder Transportverbot, so Kuypers.

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