28.02.2018 Pferdekrankheit DRUSE

Amtliche Mitteilung zur Pferdekrankheit Druse
In den letzten Wochen wurden vermehrt Fälle von Druse-Erkrankungen in verschiedenen Reitställen gemeldet.

Da es sich bei dieser Erkrankung um eine nicht meldepflichtige Erkrankung handelt, wird sie nicht durch amtliche Maßnahmen geregelt. Bedingt durch die hohe Ansteckungsgefahr für Pferde wird aber wärmstens empfohlen, mit dem /den Stalltierarzt/ärzten Vorkehrungen zu besprechen und zu berücksichtigen, um eine Einschleppung in eine Einrichtung zu vermeiden, gegebenenfalls eine Verbreitung innerhalb einer solchen zu verhindern.
Erkrankte Tiere sollten isoliert werden und nicht an Veranstaltungen mit anderen Pferden (Turnieren, Ausstellungen) teilnehmen.
Des Weiteren muss daran erinnert werden, dass ein Pferd nur zum innergemeinschaftlichen Handel zugelassen wird, wenn eine klinische Untersuchung durch den praktischen Tierarzt vorliegt.

Mitgeteilt vom Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Verbraucherschutz.



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