SLH & HCL Körung am 16.02.2013

Einladung zur Körung für das Zuchtjahr 2013, am 16. Februar in der Reithalle der Familie Kandel in Strassen (Route de Bridel)

Beginn der Körung: 14.00 Uhr

Die gemeldeten Hengste müssen die Anforderung des folgenden Körreglements erfüllen:


Zulassung zur Körung:

Zur Körung werden Hengste zugelassen, die im ersten Deckjahr dreijährig oder älter sind. Anerkannt/gekört werden kann ein Hengst nur, wenn er den Anforderungen zur Eintragung ins HB1 oder HB2 genügt und für zuchttauglich befunden wird.

Körentscheidung/Anerkennung

Mögliche Entscheidungen: HB1 anerkannt – HB2 anerkannt Die Entscheidung wird dem Besitzer mündlich und schriftlich mitgeteilt.

Alle weiteren Infos unter www.haflinger.lu

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