EU-Kommission ersucht Frankreich

nachdrücklich um Einhaltung der EU-Vorschriften zur Identifizierung von Pferden BRÜSSEL, 24. November 2011 Die EU-Kommission ersucht Frankreich nachdrücklich, Haltern von in Frankreich geborenen Pferden die Erlaubnis zu erteilen, einen Pass für eingetragene Equiden (Pferde, Esel, Zebras usw.) zu wählen, der auf der Grundlage eines in einem anderen Mitgliedstaat geführten Zuchtbuchs ausgestellt wird. Die Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission regelt die Einführung eines EU-weiten Systems zur Identifizierung von Equiden und die Ausstellung eines einzigen, lebenslang gültigen Identifizierungsdokuments (Pass). Der Pass wird von Zuchtorganisationen und Züchtervereinigungen ausgestellt, die gemäß EURecht zugelassen sind..Nach den EU-Rechtsvorschriften dürfen Halter eingetragener Equiden frei wählen, in welches Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse das jeweilige Tier eingetragen wird, selbst wenn dieses Zuchtbuch in einem anderen Mitgliedstaat geführt wird. Nach den französischen Rechtsvorschriften hat nur das Institut français du cheval et de l’équitation als zuständige Behörde das Recht, Pässe für in Frankreich geborene Pferde auszustellen, selbst wenn diese Pferde in einem Zuchtbuch in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen sind.
Folglich hindern die französischen Behörden die Halter von eingetragenen, in Frankreich geborenen Equiden daran, für einen Pass zu optieren, der anhand eines Zuchtbuchs in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde. Die Aufforderung der Kommission an Frankreich ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen des EU- Vertragsverletzungsverfahrens. In dieser mit Gründen versehenen Stellungnahme wird Frankreich formell aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten Maßnahmen zur Einhaltung des EURechts zu ergreifen. Weiterlesen auf dem pdf>>>

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