FN-Anti-Doping- und Medikationskontrollregeln verabschiedet

von Uta Helkenberg Hannover (fn-press). Im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung in Hannover hat gestern der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) verschiedene Änderungen in der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) verabschiedet. Darunter auch die neuen FN-Anti-Doping- und Medikationskontrollregeln, die zum 28. April 2010 in Kraft treten. Die FN-Anti-Doping- und Medikationskontrollregeln (ADMR) definieren die Nachweis- und Untersuchungsverfahren, die Art der Verstöße und die Art möglicher Sanktionen. “Vieles davon stand schon immer in der LPO, war aber verschiedenen Stellen verankert. Jetzt sind alle Regeln auf zwölf Seiten zusammengefasst und ergänzt”, erläutert FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach. So wurden die bisherigen Listen I und II mit den im Wettkampf verbotenen Substanzen und Methoden im neuen Regelwerk um zahlreiche Beispiele angereichert. “Hier steht also nicht mehr nur, dass ‘Narkotika’ verboten sind, sondern auch eine Liste mit entsprechenden Substanzen”, erläutert Lauterbach.
Ganz neu ist die Liste III mit den “im Training verbotenen Substanzen und Methoden”. Galt bisher die so genannte Nulllösung nur im Wettkampf, sind ab Ende April rund 70 Substanzen generell, also auch im Training, verboten. “Wir gehen hier national erst einmal maßvoll heran. International ist diese Verbotsliste weitaus umfangreicher. Allerdings werden wir die Einhaltung unserer Liste auch kontrollieren”, sagte Soenke Lauterbach. Für den Sommer kündigt der Generalsekretär die ersten Trainingskontrollen an. “Betroffen davon sind zunächst nur Kadermitglieder. Das Verbot gilt aber natürlich für alle.”

Die ADMR sind ein zentraler Bestandteil eines Clean-Sport-Maßnahmenpaketes, das das FN-Präsidium in seiner Sitzung am 2. September 2009 beschlossen hat. In Hannover entschied der Beirat jetzt auch über dessen Finanzierung, die mit rund 500.000 Euro pro Jahr veranschlagt wird. Im ersten Jahr übernimmt die FN die Anschubfinanzierung in voller Höhe. Ab 2011 tritt eine Gebührenerhöhung in Kraft. Dadurch verteuert sich unter anderem im kommenden Jahr die Jahresturnierlizenz für Topreiter, also diejenigen mit Leistungsklasse eins, um 120 Euro pro Jahr, für Reiter der Leistungsklassen vier bis sechs um 1,50 Euro. Für Reiter bis 18 Jahre der unteren Leistungsklassen bleibt alles beim Alten. “Wir haben versucht, die Kosten möglichst gerecht zu verteilen. Derjenige, der häufiger und in höher dotierten Prüfungen startet, zahlt mehr als ein ‘Hobbyreiter’, der vielleicht nur fünf Mal pro Jahr an einem A-Springen teilnimmt”, so Lauterbach. Ein Teil der durch die Gebührenerhöhung erzielten Einnahmen wird an die Landespferdesportverbände gehen, die damit ihrerseits Clean-Sport-Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich ergreifen können.



60


LZKPS-Banner

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert